LAWINFO

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

QR Code

Klage auf Kapitalrückgewähr

Rechtsgebiet:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stichworte:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für die Rückerstattung von Leistungen der GmbH an Gesellschafter, Geschäftsführer und nahestehenden Personen werden die Vorschriften des Aktienrechts analog angewandt:

  • Voraussetzung
    • ein offensichtliches Missverhältnis der GmbH-Leistung zur Gegenleistung und / oder zur wirtschaftlichen Lage der GmbH
      • zB Verstoss gegen die Gewinnausschüttungsregeln
      • zB verdeckte Entnahmen
      • zB Erlösvorenthaltungen
  • Verjährungsfrist
    • 5 Jahre ab Leistungsempfang (vgl. OR 678 Abs. 4)
  • Kapitalrückgewährklage
    • Legitimation
      • Aktivlegitimation
        • GmbH und / oder antragstellende Gesellschafter
      • Passivlegitimation
        • Leistungsempfänger
    • Örtliche Zuständigkeit
      • Gericht am Wohnsitz des Beklagten
    • Begehren
      • Leistung an die Gesellschaft

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.