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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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Reserven

Rechtsgebiet:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stichworte:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Reserven sind Gewinne der GmbH, die in der Gesellschaft zurückbehalten werden:

Begriff

  • Eine gesetzliche Definition fehlt.
  • Reserven = Rücklagen in der Bilanz, die einer spezifischen Verwendung vorbehalten sind

Funktion

  • Buchhalterische Ausschüttungssperre
  • Einordnung in der Bilanz
    • als Teil des Eigenkapitals
    • auf der Passivenseite
  • in der Regel keine physische Ausscheidung

Herkunft

  • Regelfall: von der GmbH selbst erwirtschaftetes Eigenkapital
  • Spezialfälle:
    • aus dem Agio einer sog. Überpari-Stammkapital-Erhöhung
    • aus den gesetzlichen Reserven, sofern und soweit deren Saldo den Anteil 20 % des Stammkapital übersteigt

Verwendung

  • Je nach Reserveart unterschiedlich (siehe die nachfolgenden Reservearten)
  • Verbot der „Reserven-Ausschüttung“ an die Gesellschafter, sofern und soweit das Eigenkapital (Stammkapital und Reserven) nicht mehr gedeckt wäre.
  • Auflösung der Reserven:
    • Bei einer Aktivenverminderung durch Verlust bedarf die Reservenauflösung
      • der gesetzlichen oder statutarischen Voraussetzungen
      • eines Gesellschafterversammlungs-Beschlusses
  • Unterdeckung der gesetzlichen Reserven:
    • Eine Unterschreitung der gesetzlichen Reserven löst – da die gesetzlichen Reserven Teil des Eigenkapitals sind und für die Feststellung einer Unterbilanz mitgezählt werden – aus:
      • eine Mitteilungspflicht der Geschäftsführer an die Gesellschafter bzw.
      • die Pflicht zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung (vgl. OR 818 Abs. 1 iVm OR 725 Abs. 1)

Reservearten

Die Reservebildung lässt sich nach den einzelnen Reservearten wie folgt differenzieren:

» Gesetzliche Reserven

» Statuarische Reserven

» Stille Reserven

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