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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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Abtretungsvertrag und Form

Rechtsgebiet:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stichworte:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gemäss OR 785 Abs. 1 bedarf die Verpflichtung zur Abtretung eines Stammanteils sowie Stammanteil-Abtretung selbst zur ihrer Gültigkeit der Schriftform.

In den Stammanteils-Abtretungsvertrag müssen die Hinweise auf statutarische Rechte und Pflichten aufgenommen werden, wie sie in der Urkunde über die Zeichnung der Stammanteile enthalten sein müssen (vgl. OR 785 Abs. 2).

Die öffentliche Beurkundung des Stammanteils-Abtretung ist notwendig, wenn

  • die Statuten die einzelnen Stammanteile den Gesellschaftern namentlich zuweisen;
  • sich durch den Gesellschafterwechsel die Anzahl und / oder der Nennwert der Stammanteile ändern.

Die Abtretung ist rechtsdogmatisch abstrakt, d.h. es benötigt im Prinzip nebst des Verpflichtungsgeschäfts kein Verfügungsgeschäft; die Parteien können sich für die Vertragsgestaltung trotzdessen so verständigen, dass sie auch bei der Stammanteils-Übertragung – wie bei allen sonstigen kausalen Rechtsgeschäften – Verpflichtung (Grundgeschäft) und Vollzug (Verfügungsgeschäft) trennen.

Stammanteil-Abtretung abstrakt oder kausal?

Gegenstand

Abstrakte Abtretung

Kausale Abtretung

Ergebnis Zustande-
kommen
Nicht-
zustande-
kommen
Zustande-
kommen
Nicht-
zustande-
kommen
Verpflichtungs-
geschäft
Abtretungs-
vertrag, mit Zahlung Abtretungspreis, da Abtretungs-
vertrag auch den automatischen Übergang des Stammanteils – vorbehältlich Zustimmung des beinhaltet
Kaufvertrag (ohne Vollzug)
Vorlage an Gesellschafter-
versammlung
Ja Ja
Zustimmung GV Kein Vollzug mehr notwendig, ausser Handelsregister-
anmeldung
Leistungs-
austausch
Ablehnung GV   Rückabwicklung, d.h. Rückzahlung des Abtretungs-
preises
  Keine Rückabwicklung notwendig, da vor der Ablehnung nur das Verpflichtungs-
geschäft geschlossen wurde
Vollzug Vertrag Erledigt mit Abschluss Abtretungs-
vertrag
Abtretungs-
erklärung Zug um Zug gegen Kaufpreiszahlung für Stammanteil
Handels-
register-
anmeldung
Anmeldung durch Geschäftsführung der GmbH Anmeldung durch Geschäftsführung der GmbH
Hinweis

  • Unabhängig von der Rechtsgeschäfteart empfiehlt es sich, dass sich der Interessent für eine Stammanteilsveräusserung bei seinen Mitgesellschaftern nach der Akzeptanz seines Nachfolgers erkundigt
  • Es gibt nebst dieser zwei Varianten natürlich noch eine praktische Variante, nämlich die Vorabzustimmung der GmbH-Gesellschafterversammlung zum neuen Gesellschafter; ob in diesem Fall dann die abstrakte oder kausale Abtretung angewandt wird, ist eine „Geschmackssache“.

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