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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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Stammanteilrückkauf

Rechtsgebiet:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stichworte:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die GmbH kann von ihren Gesellschaftern eigene Stammanteile „zurückkaufen“:

Motive:

  • Verbesserung der Eigenkapitalrendite
  • Unternehmensübernahme mit zB befristeter Andienungspflicht für alle übrigen Stammanteile an die GmbH, aus Vertrag zG des „Übernehmer-Gesellschafters“

Ursachen:

  • zu grosszügige Eigenkapitalausstattung
  • überschüssige Liquidität
  • Veränderungen im Gesellschafterbestand

Rückkaufsmass:

  • Grundsatz
    • frei verwendbares Eigenkapital in der Höhe des Übernahmepreises
    • maximal 10 % des Stammkapitals
  • Ausnahmen
    • Stammanteilerwerb durch die GmbH infolge
      • Übertragbarkeitsbeschränkung
      • Gesellschafter-Austritt
      • Gesellschafter-Ausschluss
    • maximal 35 % des Stammkapitals
    • Übermass-Übernahme
      • Befristung für Wiederherstellung des Grundsatz-Rückkaufquantitativs von 10 %
      • Wiederherstellungsart
        • Weiterveräusserung
        • Stammanteil-Vernichtung durch Kapitalherabsetzung

Gesetzliche Grundlage

OR 783: Erwerb eigener Stammanteile

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