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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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Gesellschafterrechte / Gesellschafterpflichten

Rechtsgebiet:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stichworte:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rechte der Gesellschafter

Die Rechte des Gesellschafters lassen sich gruppieren bzw. werden bestimmt durch:

Vermögensrechte:

  • Recht auf Gewinnstrebigkeit
  • Recht auf Gewinnanteil
  • Bezugsrecht
  • Recht auf Abfindung beim Austritt oder Ausschluss
  • Recht auf Anteil am Liquidationserlös

Mitgliedschaftsrechte:

  • Mitwirkungsrechte:
    • Stimmrecht
    • Vetorecht (vgl. OR 807)
    • Einberufungs- und Traktandierungsrecht (vgl. OR 805 Abs. 5 Ziffer 2 iVm OR 699 Abs. 3)
    • Recht auf Teilnahme an der Gesellschafterversammlung
    • Stellvertretungsrecht
    • Debattier- und Antragsrecht
  • Informations- und Kontrollrechte:
    • Recht auf Bekanntgabe des Geschäfts- und Revisionsberichts
    • Einsichts- und Auskunftsrecht
    • Recht auf Einleitung einer Sonderprüfung
    • Recht auf Einsicht in das Gesellschafterversammlung-Protokoll
    • Recht auf Bekanntgabe der Organisation
    • Recht auf unabhängige und sachkundige Revisoren
  • Klagerechte:

Pflichten der Gesellschafter

Die Pflichten des Gesellschafters sind:

Liberierungspflicht

  • = Pflicht des Gesellschafters, den Ausgabebetrag der von ihm gezeichneten Stammeinlage(n) zu leisten
  • Einzige gesetzliche Pflicht des Gesellschafters

Weitere Gesellschafterpflichten?

  • Vermögensmässige statutarische Pflichten
    • Nachschusspflichten
    • Nebenleistungspflichten
    • Konventionalstrafen
  • Nicht vermögensrechtliche statutarische Pflichten
    • Konkurrenzverbot
    • Vorhand-, Vorkaufs- und Kaufsrecht
  • Rein vertragliche Bindungen unter den Gesellschaftern
    • Gesellschafterbindungsvertrag

Weiterführende Informationen

» GmbH-Gründung

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