LAWINFO

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

QR Code

Teilnehmer-Zulassungsprüfung

Rechtsgebiet:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stichworte:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Teilnehmer-Zulassungsprüfung ist Teil der Gesellschafterversammlungs-Vorbereitung und besonders wichtig für

  • die Feststellung der Stimmrechte
  • die Berechnung die Ermittlung von
    • Beschlussquorum
    • Präsenzquorum
    • vgl. Gesellschafterversammlung-Beschlussfassung und Wahlen

Bei der Legitimationsprüfung ist auf den Eintrag im Anteilsbuch abzustellen.

Weiterführende Informationen

  • Der Vorsitzende ist für die sorgfältige Prüfung der Teilnehmer-Zulassung verpflichtet.
  • Der Vorsitzende haftet für die Kostenfolgen einer wegen unsorgfältiger Zutrittskontrolle erhobenen Anfechtungsklage (vgl. hiezu BGE 4C.272/2001 vom 04.06.2002 für eine Genossenschaft, der hier analog angewendet werden könnte).

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.